ARGUS CINETECHNIC GmbH
Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
I. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn der Kunde auf
seine Einkaufsbedingungen verweist.
II. Lieferungen
Belieferung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen
Preisen und Bedingungen. Lieferungen erfolgen mit größter
Beschleunigung nach Maßgabe unserer Bestände und
Produktionsmöglichkeiten. Schadenersatzansprüche wegen
verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Konstruktive Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.
III. Verpackung und Versand
Die in unserer Preisliste enthaltenen Nettopreise ohne
Umsatzsteuer schließen Kosten für Verpackung aus. Unsere
Lieferungen erfolgen ausnahmslos ab Werk München. Alle
Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Es empfiehlt sich
daher, Sendungen, deren Äußeres auf Beschädigung des
Inhaltes schließen lässt, nur mit dem Vorbehalt von
Schadenersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen
anzunehmen und festgestellte Schäden bei diesem sofort zu
reklamieren. Eine Transportversicherung wird nur im Auftrag
und zu Lasten des Bestellers von uns abgeschlossen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völli8gen
Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und noch
ausstehenden Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen solange
nur im ordentlichen Geschäftsvorgang veräußert, nicht aber
verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
Mit der Annahme unserer Ware tritt der Kunde bis zur
völligen Veräußerung der von uns gelieferten Ware
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten an uns ab. Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfüllung
oder Sicherung unserer sonstiger Weise, z.B. durch Pfändung
von dritter Seite oder in ein Konkurs – oder
Vergleichsverfahren des Kunden gefährdet, so sind wir zur
Rücknahme unserer Waren und zur Offenlegung sowie Einziehung
der an uns abgetretenen Forderungen auch ohne vorherige
Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt.
V. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse
zahlbar. Rechnungen über durchgeführte Reparaturen und/oder
Ersatzteillieferungen sind ohne Abzug sofort ´zahlbar. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5,5 %
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wir behalten
uns vor, in bestimmten Fällen Lieferung nur gegen Kasse oder
Nachnahme durchzuführen, wobei wir 3 % Skonto vergüten.
Wechsel werden unter Berechnung von Diskontspesen nur nach
vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber
hereingenommen. Für die rechtzeitige Vorlage der Wechsel
übernehmen wir keine Gewähr. Spesen sind sofort zahlbar.
Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Bei
Verrechnung mit Gutschriften wird Skonto nur auf die nach
der Verrechnung verbleibende Forderung gewährt.
VI. Rücknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nicht
erfolgen
VII. Beanstandungen / Garantie
Fehlende Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Sendung unter Einsendung des Packzettels zu reklamieren.
Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Bei berechtigten
Mängeln an der gelieferten Ware behalten wir uns vor –
anstatt Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom
Vertrag - Ersatzlieferungen vorzunehmen oder nachzubessern,
es sei denn, dass die Nachbesserungen fehlschlagen. Für
technische Erzeugnisse übernehmen wir vom Tage des Verkaufs
an den Endabnehmer ein Jahr Garantie, indem wir
Fabrikations- oder Materialfehler, die uns in dieser Zeit
angezeigt werden, kostenlos beheben oder nach unserer Wahl
ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen Artliefern.
Wir bitten, die beanstandeten Erzeugnisse unter Nachweis des
Kaufdatums durch geeignete Belege sowie unter Beifügung
einer Kurzbeschreibung der festgestellten Mängel frei an uns
einzusenden. In berechtigten Garantiefällen erstatten wir
das für die Einsendung erforderliche Porto. Weitere
Aufwendungen können nicht – außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit – nicht geltend gemacht werden.
VIII. Pfändung, Beendigung der Geschäftsverbindung
Unsere Kunden verpflichten sich:
1. uns von Pfändungen unserer Artikel und Geräte, von einem
Konkurs- oder Vergleichsantrag zu verständigen;
2. uns von einer bevorstehenden Geschäftsveräußerung oder
von einem beabsichtigten Ausverkauf Mitteilung zu machen.
IX. Datenspeicherung
Unsere Datenverarbeitung speichert zum Geschäftsverkehr
notwendige personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner.
X. Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Werk München
XI. Gerichtsstand
Zur Entscheidung etwa aus dem Geschäftsverkehr mit uns
entstehenden Streitigkeiten wird, soweit eine Vereinbarung
zulässig ist, das Amts- bzw. Landgericht in Neuburg a. Donau
als zuständig vereinbart. Für alle Rechtsstreitigkeiten
findes ausschließlich das Deutsche Recht Anwendung.
Mit der Bekanntgabe dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen werden unsere bisherigen Bedingungen
aufgehoben.
München, den 31.12.1993
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