ARGUS CINETECHNIC GmbH          

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist.
II. Lieferungen
Belieferung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. Lieferungen erfolgen mit größter Beschleunigung nach Maßgabe unserer Bestände und Produktionsmöglichkeiten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Konstruktive Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.
III. Verpackung und Versand
Die in unserer Preisliste enthaltenen Nettopreise ohne Umsatzsteuer schließen Kosten für Verpackung aus. Unsere Lieferungen erfolgen ausnahmslos ab Werk München. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Es empfiehlt sich daher, Sendungen, deren Äußeres auf Beschädigung des Inhaltes schließen lässt, nur mit dem Vorbehalt von Schadenersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen anzunehmen und festgestellte Schäden bei diesem sofort zu reklamieren. Eine Transportversicherung wird nur im Auftrag und zu Lasten des Bestellers von uns abgeschlossen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völli8gen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und noch ausstehenden Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen solange nur im ordentlichen Geschäftsvorgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
Mit der Annahme unserer Ware tritt der Kunde bis zur völligen Veräußerung der von uns gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfüllung oder Sicherung unserer sonstiger Weise, z.B. durch Pfändung von dritter Seite oder in ein Konkurs – oder Vergleichsverfahren des Kunden gefährdet, so sind wir zur Rücknahme unserer Waren und zur Offenlegung sowie Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt.
V. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Rechnungen über durchgeführte Reparaturen und/oder Ersatzteillieferungen sind ohne Abzug sofort ´zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5,5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wir behalten uns vor, in bestimmten Fällen Lieferung nur gegen Kasse oder Nachnahme durchzuführen, wobei wir 3 % Skonto vergüten. Wechsel werden unter Berechnung von Diskontspesen nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber hereingenommen. Für die rechtzeitige Vorlage der Wechsel übernehmen wir keine Gewähr. Spesen sind sofort zahlbar. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Bei Verrechnung mit Gutschriften wird Skonto nur auf die nach der Verrechnung verbleibende Forderung gewährt.
VI. Rücknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nicht erfolgen
VII. Beanstandungen / Garantie
Fehlende Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Sendung unter Einsendung des Packzettels zu reklamieren. Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Bei berechtigten Mängeln an der gelieferten Ware behalten wir uns vor – anstatt Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag - Ersatzlieferungen vorzunehmen oder nachzubessern, es sei denn, dass die Nachbesserungen fehlschlagen. Für technische Erzeugnisse übernehmen wir vom Tage des Verkaufs an den Endabnehmer ein Jahr Garantie, indem wir Fabrikations- oder Materialfehler, die uns in dieser Zeit angezeigt werden, kostenlos beheben oder nach unserer Wahl ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen Artliefern. Wir bitten, die beanstandeten Erzeugnisse unter Nachweis des Kaufdatums durch geeignete Belege sowie unter Beifügung einer Kurzbeschreibung der festgestellten Mängel frei an uns einzusenden. In berechtigten Garantiefällen erstatten wir das für die Einsendung erforderliche Porto. Weitere Aufwendungen können nicht – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht geltend gemacht werden.
VIII. Pfändung, Beendigung der Geschäftsverbindung
Unsere Kunden verpflichten sich:
1. uns von Pfändungen unserer Artikel und Geräte, von einem Konkurs- oder Vergleichsantrag zu verständigen;
2. uns von einer bevorstehenden Geschäftsveräußerung oder von einem beabsichtigten Ausverkauf Mitteilung zu machen.
IX. Datenspeicherung
Unsere Datenverarbeitung speichert zum Geschäftsverkehr notwendige personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner.
X. Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Werk München
XI. Gerichtsstand
Zur Entscheidung etwa aus dem Geschäftsverkehr mit uns entstehenden Streitigkeiten wird, soweit eine Vereinbarung zulässig ist, das Amts- bzw. Landgericht in Neuburg a. Donau als zuständig vereinbart. Für alle Rechtsstreitigkeiten findes ausschließlich das Deutsche Recht Anwendung.

Mit der Bekanntgabe dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden unsere bisherigen Bedingungen aufgehoben.

München, den 31.12.1993